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Ratgeber · Stand September 2026

Peer-to-Peer Stromhandel in Österreich: PV-Strom direkt verkaufen – ab Oktober 2026

Mit dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) dürfen Sie den Überschuss Ihrer Photovoltaikanlage per Vertrag direkt an Nachbarn, Familie oder einen Betrieb verkaufen oder verschenken – ohne Verein und ohne Energiegemeinschaft. Hier lesen Sie, wie das funktioniert, was zum Start noch fehlt und wie Ihre Anlage P2P-tauglich wird.

Was ist Peer-to-Peer Stromhandel?

Beim Peer-to-Peer Stromhandel (kurz P2P) schließen zwei oder mehr Marktteilnehmer einen Vertrag über selbst erzeugten erneuerbaren Strom. Der Erzeuger – zum Beispiel ein Einfamilienhaus mit PV-Anlage – verkauft oder verschenkt seinen Überschuss an einen oder mehrere Abnehmer. Den Preis legen die Beteiligten selbst fest.
Physisch fließt der Strom weiterhin über das öffentliche Netz. Neu ist die vertragliche und abrechnungstechnische Zuordnung: Die Smart Meter beider Seiten messen im 15-Minuten-Takt, der Netzbetreiber ordnet die erzeugte Energie den vereinbarten Abnehmern zu.
Rechtsgrundlage ist § 68 des neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG), das der Nationalrat im Dezember 2025 als Teil des „Günstiger-Strom-Gesetzes" beschlossen hat. Die Bestimmungen zur gemeinsamen Energienutzung gelten ab 1. Oktober 2026; laut Informationsplattform des Bundes ist die praktische Umsetzung ab 5. Oktober 2026 möglich.
Beispielrechnung

Was bringt Ihnen Peer-to-Peer? Rechnen Sie selbst.

Stellen Sie Anlagengröße, Eigenverbrauch und Preise ein. Der Rechner zeigt, wie viel Überschuss entsteht, wie viel davon Ihr Abnehmer gleichzeitig nutzen kann und was Sie gegenüber der reinen Einspeisung zusätzlich verdienen.

11,0 kWp
50 %
Mit 16 kWh Speicher im Einfamilienhaus typisch 40 bis 60 %.
40 %
Ein Betrieb im Tagbetrieb nimmt viel ab, ein Haushalt eher wenig.
12,0 ct/kWh
6,0 ct/kWh
Tragen Sie Ihren aktuellen Tarif ein – er schwankt je nach Händler und Marktpreis.
Jahresertrag
11 550 kWh/Jahr
Überschuss
5 775 kWh/Jahr
Per P2P verkauft
2 310 kWh/Jahr
Mehrerlös gegenüber reiner Einspeisung+ 139 € pro Jahr
Erlös aus dem Überschuss pro Jahr
  • Nur Einspeisunggesamter Überschuss zum Einspeisetarif
    347 €
  • Mit P2P-VertragP2P-Anteil zum Vertragspreis, Rest eingespeist
    485 €

Ihre echten Zahlen rechnen wir vor Ort.

Bei der kostenlosen Besichtigung messen wir Ihr Dach, sehen uns Ihren Verbrauch an und sagen Ihnen, welches Paket den meisten Überschuss für P2P liefert – mit Fixpreis.

Persönliches Angebot anfordern

Vereinfachte Beispielrechnung ohne Netzentgelt-Ermäßigung, Steuern und Gebühren eines Organisators. Tatsächliche Werte hängen von Ausrichtung, Lastprofilen und Vertrag ab.

So funktioniert ein P2P-Stromvertrag in drei Schritten

01

Vertrag schließen

Erzeuger und Abnehmer legen fest, wer beteiligt ist, welche Zählpunkte teilnehmen und welcher Preis gilt – oder dass der Strom verschenkt wird. Eine eigene Rechtsperson wie ein Verein ist nicht nötig.
02

Viertelstündlich zuteilen

Smart Meter messen Erzeugung und Verbrauch alle 15 Minuten. Zugeteilt wird nur, was im selben Zeitraum tatsächlich erzeugt und verbraucht wird. Mindestmengen gibt es keine – weder für die Lieferung noch für die Abnahme.
03

Abrechnen

Nur die zugeteilte Menge wird zum vereinbarten Preis verrechnet – direkt oder über einen Organisator. Den restlichen Bedarf liefert weiter Ihr Stromanbieter, nicht verkauften Überschuss vermarkten Sie wie bisher über Ihren Einspeisevertrag.

P2P-Vertrag, Energiegemeinschaft oder Einspeisung – der Unterschied

Alle drei Modelle nutzen dasselbe Stromnetz. Sie unterscheiden sich darin, wie organisiert, abgerechnet und verdient wird.

Peer-to-Peer-Vertrag

  • Vertrag genügt, keine eigene Rechtsperson
  • Gewinnabsicht erlaubt, Preis frei vereinbar
  • Verkaufen oder verschenken, z. B. an Familie
  • Zum Start nur innerhalb eines Netzbetreibers

Energiegemeinschaft (EEG/BEG)

  • Braucht eine juristische Person, meist einen Verein
  • Mitgliederverwaltung und Statuten
  • Bis Ende 2026 als einziges Modell mit reduzierten Netzentgelten
  • Bestehende EEG/BEG laufen unverändert weiter

Klassische Einspeisung

  • Überschuss geht an einen Stromhändler
  • Einspeisetarif statt selbst verhandeltem Preis
  • Kein zusätzlicher Vertrag nötig
  • Bleibt für den nicht zugeteilten Rest bestehen

Zeitplan: Was ab wann gilt

Das Gesetz gilt ab Oktober, die Marktprozesse bei den Netzbetreibern werden aber schrittweise ausgerollt. Wichtig für Ihre Planung sind drei Etappen.
Oktober 2026

Start im eigenen Netzgebiet

P2P-Verträge sind zunächst nur zwischen Zählpunkten beim selben Netzbetreiber möglich – in Niederösterreich also etwa innerhalb von Netz NÖ, in Wien innerhalb der Wiener Netze.
Jänner 2027

Günstigere Netzentgelte

Bis Ende 2026 erhalten nur Energiegemeinschaften reduzierte Netzentgelte. Die neue Verordnung soll ab 1. Jänner 2027 gelten; dann ist die Ermäßigung auch für P2P möglich – abhängig von der Entfernung zwischen den Beteiligten. Im Lokalbereich werden bis zu 57 % auf den arbeitsbezogenen Netzpreis genannt; die genaue Höhe legt die E-Control fest.
Ab April 2027

Österreichweit teilen

Voraussichtlich ab 5. April 2027 soll P2P auch über mehrere Netzgebiete hinweg funktionieren – etwa zwischen Ihrem Haus im Bezirk Baden und der Wohnung Ihrer Tochter in Wien oder Graz.

Diese Voraussetzungen brauchen Sie

  • Smart Meter bei allen Beteiligten – Erzeuger und Abnehmer.
  • Bestehende Verträge: ein Stromliefervertrag und – beim Erzeuger – ein Abnahmevertrag für die Einspeisung.
  • Erneuerbare Erzeugung, typischerweise eine PV-Anlage mit eigenem Einspeise-Zählpunkt.
  • Zum Start: alle Zählpunkte beim selben Netzbetreiber.

Für wen sich P2P lohnt

Am meisten bringt P2P, wenn tagsüber viel Überschuss anfällt und in der Nähe jemand genau dann Strom braucht: das Einfamilienhaus neben dem Kleinbetrieb im Tagbetrieb, die Eltern mit großem Dach und die Kinder im Nachbarort, der Landwirt mit Stalldach und der Handwerksbetrieb im Ort.
Weil nur viertelstündlich gleichzeitig Erzeugtes und Verbrauchtes zählt, hängt der Ertrag stark von den Lastprofilen ab. Ein Speicher erhöht zuerst Ihren Eigenverbrauch – was darüber hinaus übrig bleibt, können Sie per P2P besser vermarkten als über den reinen Einspeisetarif.

PV-Anlagen, die für Peer-to-Peer bereit sind

Wir planen Ihre Anlage so, dass Sie vom ersten Tag an einspeisen und später per P2P verkaufen können: mit eigenem Einspeise-Zählpunkt, Netzanmeldung und einer Größe, die echten Überschuss erzeugt. Zwei unserer Pakete eignen sich besonders.
Preis-Leistungs-Sieger

Deye 11,96 kWp + 16 kWh

15.990 € inkl. MwSt.
  • 26 Module à 460 Wp = 11,96 kWp, Full-Black, bifazial
  • Deye SUN-10K-SG05LP3 Hybrid-Wechselrichter, 10 kW
  • 16 kWh Deye SE-F16 LFP-Speicher
  • Wallbox 11 kW und Geya Netzumschalter 63 A für Notstrom
  • Schlüsselfertig inkl. Montage und Netzanmeldung
Maximaler Überschuss für P2P

Deye 16,56 kWp + 16 kWh

21.990 € inkl. MwSt.
  • 36 Module à 460 Wp = 16,56 kWp – viel Überschuss zum Teilen
  • Deye 15 kW SG05 Hybrid-Wechselrichter
  • 16 kWh Deye SE-F16 Speicher
  • Wallbox und Notstrom inklusive
  • Schlüsselfertig inkl. Montage und Netzanmeldung
Richtpreise für ein Standardprojekt. Den verbindlichen Fixpreis erhalten Sie nach der kostenlosen Vor-Ort-Besichtigung. Nicht enthalten sind unter anderem Fördermanagement, Überschussregelung, Zählerkasten-Erneuerung, Dachsanierung und Statik. Den P2P-Vertrag selbst schließen Sie mit Ihren Abnehmern oder über einen Organisator ab.

Häufige Fragen zum Peer-to-Peer Stromhandel

Sie überlegen, eine PV-Anlage auch für P2P zu nutzen? Bei der Besichtigung rechnen wir mit Ihnen durch, wie viel Überschuss Ihr Dach realistisch liefert.
Ab wann ist Peer-to-Peer Stromhandel in Österreich erlaubt?
Darf ich meinen PV-Strom an den Nachbarn verkaufen?
Brauche ich dafür eine Energiegemeinschaft oder einen Verein?
Spare ich beim P2P-Strom Netzentgelte?
Was passiert mit dem Strom, den mein Abnehmer nicht braucht?
Ist meine bestehende PV-Anlage P2P-tauglich?

Mehr Überschuss, mehr zu teilen.

Wir planen und montieren Ihre PV-Anlage mit dem eigenen Team aus Kottingbrunn – für Wien, Niederösterreich und das Burgenland. Die Vor-Ort-Besichtigung ist kostenlos und unverbindlich. Telefonisch erreichen Sie uns unter +43 670 650 6785.
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