Beim Peer-to-Peer Stromhandel (kurz P2P) schließen zwei oder mehr Marktteilnehmer einen Vertrag über selbst erzeugten erneuerbaren Strom. Der Erzeuger – zum Beispiel ein Einfamilienhaus mit PV-Anlage – verkauft oder verschenkt seinen Überschuss an einen oder mehrere Abnehmer. Den Preis legen die Beteiligten selbst fest.
Physisch fließt der Strom weiterhin über das öffentliche Netz. Neu ist die vertragliche und abrechnungstechnische Zuordnung: Die Smart Meter beider Seiten messen im 15-Minuten-Takt, der Netzbetreiber ordnet die erzeugte Energie den vereinbarten Abnehmern zu.
Rechtsgrundlage ist § 68 des neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG), das der Nationalrat im Dezember 2025 als Teil des „Günstiger-Strom-Gesetzes" beschlossen hat. Die Bestimmungen zur gemeinsamen Energienutzung gelten ab 1. Oktober 2026; laut Informationsplattform des Bundes ist die praktische Umsetzung ab 5. Oktober 2026 möglich.