Der Zählerkasten entspricht nicht mehr dem Stand der Technik. Bei Häusern aus den Siebziger- und Achtzigerjahren ist das eher die Regel als die Ausnahme. Die Erneuerung ist weder im Anlagenpreis noch in der Förderung enthalten und sollte vor der Montage geklärt sein, nicht danach.
Der Antrag geht ohne vollständige technische Daten raus. Wechselrichtertyp, Anlagenleistung und Anschlussart müssen zum späteren Aufbau passen. Wird während der Planung noch die Anlagengröße geändert, ist eine Korrektur nötig – und die kostet Wochen.
Der Abnahmevertrag fehlt. Ohne Energiehändler kein Einspeise-Zählpunkt. Wer das erst nach der Montage bemerkt, wartet noch einmal.
Niemand ist zuständig. Wenn Montagefirma, Elektriker und Kunde jeweils annehmen, ein anderer kümmere sich um die Meldung, passiert monatelang nichts. Das ist der Fall, den wir am häufigsten geschildert bekommen – meist von Kunden, die vorher woanders gekauft haben.