Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage – ein Dach, viele Wohnungen
Bei einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage steht eine PV-Anlage am Dach des Hauses, und der erzeugte Strom wird nach einem vereinbarten Schlüssel auf die teilnehmenden Wohnungen aufgeteilt. Jede Partei bezieht den restlichen Bedarf weiter vom eigenen Stromlieferanten – die Anlage ersetzt also einen Teil des Netzbezugs, nicht den Vertrag.
Technisch ist das mittlerweile Routine. Aufwendiger ist meist das Organisatorische: Beschluss im Haus, Aufteilungsschlüssel, Abrechnung und die Frage, wer die Anlage betreibt. Wir sagen Ihnen früh, welche dieser Punkte geklärt sein müssen, bevor wir mit der Technik starten.
Zählerstruktur zuerst
Vor der Planung sehen wir uns an, wie das Haus verzählt ist: Wohnungszähler, Allgemeinstrom, vorhandene Smart Meter. Daraus ergibt sich, welche Variante überhaupt sinnvoll ist.
Auch nur Allgemeinstrom
Wenn eine Einigung im ganzen Haus schwierig ist, gibt es einen kleineren Einstieg: eine Anlage nur für den Allgemeinstrom – Lift, Beleuchtung, Tiefgarage, Wärmepumpe. Weniger Abstimmung, schneller umgesetzt.
Energiegemeinschaft
Über die Hausgrenze hinaus lässt sich Strom in einer Erneuerbaren-Energiegemeinschaft teilen – etwa mit Nachbargebäuden oder einem Betrieb in der Nähe. Wir liefern die Technik und die Anmeldung dazu.
Was auf wen zukommt
Wir übernehmen: Besichtigung von Dach, Steigleitungen und Zählerkasten, Planung der Anlage, Elektroinstallation, Messkonzept, Netzanmeldung und Inbetriebnahme.
Bei Ihnen bleibt: der Beschluss in der Eigentümergemeinschaft beziehungsweise die Abstimmung mit Hausverwaltung und Eigentümer, die Einigung über den Aufteilungsschlüssel und die Entscheidung, wer die Anlage betreibt und abrechnet.
Wir arbeiten gerne direkt mit Ihrer Hausverwaltung zusammen – in der Praxis läuft es so am schnellsten. Sagen Sie uns einfach, wer der Ansprechpartner ist.
Förderung 2026
Der EAG-Investitionszuschuss wird 2026 in mehreren Fördercalls vergeben. Der letzte Call des Jahres läuft von 8. bis 22. Oktober 2026.
Die Sätze: bis 10 kWp 150 € pro kWp, von 10 bis 20 kWp 140 € pro kWp, von 20 bis 100 kWp bis zu 130 € pro kWp. Stromspeicher mit 150 € pro kWh. Für Anlagen mit europäischen Komponenten ist ein zusätzlicher Zuschlag möglich.
Für Wohnhausanlagen gibt es je nach Bundesland zusätzliche Programme, in Wien etwa eigene städtische Förderungen. Welche für Ihr Objekt in Frage kommen, prüfen wir vor der Einreichung mit Ihnen.
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